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Im Falle eines Schadens stehen Ihnen diverse Rechte zu, auf die Sie aufmerksam gemacht werden sollten.

  • Sie dürfen einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen und haben die freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
  • Es liegt in Ihrem Ermessen, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen möchten.
  • Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.
  • Ebenso dürfen Sie den Gutachter wählen, der Ihnen am meisten zusagt.
  • Sie haben Anspruch auf den Geldbetrag, der für die Reparatur notwendig ist.
  • Sollten die Kosten der Reparatur die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent übersteigen, erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erstattet. Andernfalls steht Ihnen die Reparatur offen.

Damit Sie Ihren Unfallschaden erstattet bekommen!